Schulsozialarbeit

Name: Frau Schulte-Amann (Sozialarbeiterin) 

Zielgruppe: Schwerpunkt VABO, BK1 (Berufskolleg) und sonstige Schularten nach Bedarf

Anwesenheit an der ASS: Mo sowie Mi, Do, Fr

Feste Sprechzeiten: 9:15 Uhr- 14:15 Uhr

Raum: 1.28

Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung auch möglich.

Kontakt: E-Mail: sh@ass-nt.de; Tel.: 07022/ 93053-135

Name: Frau Quirin (Sozialpädagogin) 

Zielgruppe: WS (Wirtschaftsschule)

Anwesenheit an der ASS: Di

Feste Sprechzeiten: 07:30 Uhr -12:00 Uhr

Raum: 1.28

Kontakt: E-Mail: ursula.quirin@frs-nt.de; Tel.: 07022/ 93053-135 (ASS); 07022/ 93292-138 (FRS)

Mo, Do und Fr an der Fritz-Ruoff-Schule in Raum B 201 erreichbar.

Beratungsschwerpunkte von Frau Schulte-Amann

  • Gesprächsangebote bei persönlichen Problemen (Stress in der Schule, Konflikte im privaten Umfeld, Geldsorgen)
  • Vermittlung zu Beratungsstellen außerhalb der Schule
  • Hilfestellung bei der Anmeldung an weiterführenden Schulen (AV-Dual, VAB und weitere Schularten)

und Aufklärung zu den unterschiedlichen Schulen -> Schwerpunkt VABO

  • Hilfestellung bei BUT (Bildung und Teilhabe) - Anträgen und bei der Aufnahme des VVS-Scool-Abos -> VABO
  • Hilfestellung bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und ggf. Weiterleitung
  • Netzwerkarbeit mit allen wesentlichen Hilfesystemen, die wichtig für die Integration in den Schulalltag sind

(Soziale Dienste, Integrationsmanagement, Behörden (Landratsamt, Jobcenter usw.))

Bei Bedarf:

  • Unterstützung bei der Berufsorientierung
  • Informationen zur Praktikums- oder Ausbildungsplatzsuche
  • bei Anfrage durch Lehrer: Gruppenarbeit in den Schulklassen

Beratungsschwerpunkte von Frau Quirin

  • Hilfen bei persönlichen Problemen innerhalb der Schule, in der Familie und im sozialen Umfeld
  • Unterstützung bei der Berufsorientierung und Bewerbungstraining
  • Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und Informationen zu weiterführenden Schulen
  • Vermittlung weiterer Hilfsangebote

Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht